Stevia als Süßungsmittel in der EU zugelassen

Am 2. Dezember ist das Süßungsmittel Stevia in der EU zugelassen. Nachdem es bereits weltweit zum Süßen von Lebensmittel verwendet wird, kann man es nun zukünftig auch in Europa verarbeiten. Bisher war Stevia nur als Badezusatz zugelassen.

Stevia ist 200 bis 300 mal süßer wie Zucker und hat keine Kalorien, keine Kohlehydrate, kein Fett und kein Cholesterin. Es greift die Zähne nicht an und ist für Diabetiker unbedenklich, da es den Blutzuckerspiegel nicht beeinflusst. Stevia wird im Handel flüssig, als Pulver oder auch grobkörnig angeboten.

Bei der Verwendung in der Küche ist zu beachten, dass es einen Schmelzpunkt von fast 200°C hat. Aus diesem Grund kann daraus kein Karamel gekocht werden. Da die Süßkraft etwa 10 mal stärker ist, sollten Rezepte, bei denen Stevia zum Einsatz kommt, überarbeitet werden.

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