(Mercurio / PREGAS) In der kalten Jahreszeit haben Salate auf dem Einkaufszettel nicht immer ein leichtes Spiel. Doch auch im Winter lässt sich mit leckeren Gemüsen und Blattsalaten Abwechslung in die Küche bringen. Viele Gemüsearten sind heute rund ums Jahr in guter Qualität erhältlich. Im Idealfall greift man jedoch im Winter zu regionalen Produkten, die jetzt Saison haben. Dazu gehören klassisch die meisten Kohlarten. Was viele nicht wissen oder vergessen haben: Rot-, Weiß-, China- oder Blumenkohl eignen sich nicht nur als Gemüse. Mit den richtigen Zutaten und Rezepten verwandeln sich diese Nährstoffpakete roh oder gekocht in besonders gesunde Wintersalate. Auch Feldsalat, Möhren, Fenchel, Chicorée oder Porree kommen nach dem Jahreswechsel groß raus und bilden die Basis für neue Kreationen.
Es gibt also keinen Grund, jetzt auf Vitamine und Co. aus natürlichen Quellen zu verzichten. Im Gegenteil: Werden die Salatsaucen aus Fruchtsäften oder Nektaren gemischt, schaffen es Körper und Seele bestens über den Winter. Und auch die Feinschmecker unter uns kommen voll auf ihre Kosten, wenn sich exotische Fruchtkomponenten mit bodenständigem Gemüse und ausgefallenen Toppings vereinen: Was auf den ersten Blick gewagt erscheint, entpuppt sich beim ersten Bissen oft als völlig neues Geschmackserlebnis.
Gesetzlich garantiert: Wo „Fruchtsaft“ drauf steht, ist nur Frucht drin!
Die Antwort auf die Frage „Fruchtsaft oder Fruchtnektar?“ hängt auch beim Einsatz im Dressing von der jeweiligen Obstart ab. So genießt man die beliebtesten Arten Orange, Apfel, Multivitamin und Traube am besten in Form von Fruchtsaft. Auch Ananas-, Grapefruit- oder Birnensaft sind als reine Fruchtsäfte eine leckere Abwechslung. Sie bestehen immer zu 100 Prozent aus Frucht und enthalten keinen zugesetzten Zucker, keine Konservierungsstoffe oder ähnliches. Das garantiert die so genannte Verkehrsbennung „Fruchtsaft“ auf dem Etikett – auch ohne die Vermerke „100 Prozent“ oder „ohne Zuckerzusatz“. Dies ist so in der deutschen „Fruchtsaftverordnung“ gesetzlich festgeschrieben. Nach der neuen Fruchtsaft-Richtlinie der Europäischen Union darf es den Aufdruck „ohne Zuckerzusatz“ in einigen Jahren bei Fruchtsäften ohnehin nicht mehr geben. Fruchtsaft darf also wirklich nur heißen, was zu 100 Prozent aus Früchten stammt. Das gilt sowohl für Direktsaft, der ohne Umwege gleich nach dem Pressen abgefüllt wird, als auch für „Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat“. Vor allem Zitrusfrüchte werden nach dem Entsaften durch den Entzug von Wasser erst konzentriert und später wieder zurückverdünnt. Dadurch bleibt die Qualität der Fruchtsäfte länger erhalten und die Kosten beim Transport aus Übersee werden reduziert.
Fruchtnektar macht Saures und Süßes genießbar
Wer schon einmal versucht hat, schwarze Johannisbeeren aus dem eigenen Garten oder Bananen zu Saft zu verarbeiten, wird schnell an seine Grenzen gestoßen sein. Denn nicht alle Obstarten eignen sich zur Herstellung eines 100prozentigen Fruchtsaftes. Sie sind entweder viel zu sauer wie Johannisbeeren, Sauerkirschen und Pflaumen, oder enthalten zu viel Fruchtfleisch bzw. sind sogar zu aromatisch. Das gilt zum Beispiel für Bananen, Mangos oder Aprikosen. Mit Zucker oder Süßstoff und Wasser werden diese Obstarten in „Fruchtnektar“ verwandelt. Auch dieser Begriff ist gesetzlich eindeutig definiert. Finden Verbraucher auf der Getränkeverpackung die Bezeichnung Fruchtnektar, wissen sie also, dass der Fruchtgehalt auf jeden Fall unter demjenigen von Fruchtsaft liegt. Wie hoch er im Einzelfall ist, wird für alle Fruchtarten detailliert in der Fruchtsaftverordnung geregelt. Es genügt ein kurzer Blick auf das Etikett, das den genauen Anteil verrät.
Eher Obst als Getränk?
Denkt man bei einem Glas Fruchtsaft eher an ein Getränk oder eher an ein Stück Obst? Die meisten Menschen werden auf diese Frage mit „Getränk“ antworten. Schließlich wird der Fruchtsaft in einer Getränkeverpackung angeboten und findet sich nicht im Obst- sondern im Getränkeregal. Außerdem beißt man nicht hinein sondern trinkt ihn schlichtweg aus dem Glas. Dennoch stellen Ernährungsexperten und die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) Fruchtsaft auf die gleiche Ebene wie Obst und Gemüse, rechnen ihn also zu den pflanzlichen Lebensmitteln und nicht zu den Getränken.
Was auf den ersten Blick als Wortklauberei oder Spitzfindigkeit anmutet, hat eine logische wissenschaftliche Begründung und wichtige Bedeutung für die Praxis: Wie Stückobst enthält auch das flüssige Obst sehr viele Nährstoffe, allen voran Vitamine und sekundäre Pflanzenstoffe. Man bezeichnet dies auch als hohe Nährstoffdichte. Damit nutzt der regelmäßige Genuss von Fruchtsaft genauso wie der Verzehr von frischem Obst der Gesundheit und dem Wohlbefinden. Vor allem, wenn es um die Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch mehr Obst und Gemüse auf dem Speiseplan geht. Hier gilt die Formel: Viel hilft viel! Diese Erkenntnis wird durch immer mehr Studien der letzten Jahre unterstützt. Als logische Konsequenz findet sich Fruchtsaft auch in den Empfehlungen der in Deutschland und in der EU unterstützen Kampagne „5-am-Tag“ wieder. Darin werden pro Tag zwei Portionen Obst und drei Portionen Gemüse empfohlen. Von den zwei Obst- oder drei Gemüseportionen kann eine bequem durch ein Glas Fruchtsaft oder ein Glas Gemüsesaft von 180 bis 200 Milliliter ersetzt werden.
Fruchtsaftschorle als gesunder Durstlöscher
Im Winter ist es ebenso wichtig, täglich die ausreichende Flüssigkeitsmenge zu trinken wie im Sommer. Bei Heizungsluft drinnen und Minustemeraturen draußen sollte das Trinken nie vernachlässigt werden. Der Durstlöscher Nr. 1 ist Wasser. Wer es mit Geschmack will bevorzugt eine Mischung aus Fruchtsaft und Wasser. Für alle, die nicht selbst mischen wollen, steht im Handel ein umfangreiches Angebot an Fruchtsaftschorlen zur Verfügung. Im Durchschnitt enthalten sie 60 Prozent Fruchtsaft. Der Verbraucher bevorzugt diesen durchschnittlichen Fruchtsaftgehalt, weil Frucht und Frische so eine ausgewogene Mischung ergeben. „Leitsätze für Erfrischungsgetränke“ und „Fruchtsaftverordnung“ schreiben für Fruchtsaftschorle beziehungsweise Fruchtschorle vor, dass nur Fruchtsaft, Wasser und Kohlensäure enthalten sein darf. Der Fruchtsaftgehalt muss den von Nektaren entsprechen. Das sind beispielsweise bei
Apfel, Ananas, Birne, Pfirsich, Zitrusfrüchte wie Orange oder Grapefruit ein Anteil von 50 Prozent Fruchtsaft
Sauerkirsche oder Heidelbeere ein Anteil von 40 Prozent Fruchtsaft
Johannisbeere oder Sanddorn ein Anteil von 25 Prozent Fruchtsaft.
Neue Geschmackserlebnisse durch Fruchtsaft im Salat
Dank seiner hochwertigen Inhaltsstoffe und seines besonderen Geschmacks ist Fruchtsaft eine perfekte Zutat für winterliche Salate. Hier kommt er dann tatsächlich eindeutig als pflanzliches Lebensmittel ins Spiel. Fruchtnektare aus besonders aromatischen Früchten wie Aprikosen oder Mango bieten viel Spielraum für die Kreativität in der Salatküche. Es entstehen so ausgefallene Rezepte wie ein Glasnudel-Salat in süß-saurer Mango-Vinaigrette oder die Idee, die Linsen für den deftigen Wintersalat in Aprikosennektar zu kochen. Auch ohne spezielles Rezept sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt und bringen Fruchtsäfte vitaminreiche Abwechslung in die winterliche Salatbar. Vor allem Orangen- und Apfelsaft, aber auch Nektare von Sauerkirsche oder Rhabarber eignen sich hervorragend für eigene Dressing-Experimente.