Gemeinsame Pressemeldung AG Lebensmittelhandwerke und ZDH
Zur angekündigten „Hygiene-Ampel“ erklären Peter Becker, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks, für die Verbände des Lebensmittelhandwerks und Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Eine „Hygiene-Ampel“ ist der falsche Weg zur Aufklärung des Verbrauchers. Ein solches Kennzeichnungssystem zeigt nicht die aktuelle Bewertung an, sondern eine in der Vergangenheit vorgenommene Bewertung, die bis zu drei Jahre zurückliegen kann. Damit hat die Kennzeichnung keine Bedeutung für den Verbraucher – er kann weder einer grünen noch einer roten Kennzeichnung vertrauen.
Ein „roter“ oder „gelber“, also warnender Kontrollaushang ist jedoch für die betroffenen Unternehmen im Zweifelsfall existenzgefährdend. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass sie zusätzlich im Internet an den Pranger gestellt werden. Das ist faktisch nicht mehr rückholbar – auch wenn das Kontrollergebnis nach schneller Mängelbeseitigung später korrigiert wird.
Bei ernsten Hygienemängeln ist der betreffende Betrieb nach geltendem Recht stillzulegen. Es ist nicht verbraucherfreundlich, ihn künftig zwar mit einem „rot“ in der Hygiene-Ampel zu versehen, ihn gleichwohl weiter arbeiten zu lassen.
Das Lebensmittelhandwerk muss etwaige Kontrollen nicht fürchten. Garanten für Qualität und Hygiene der Produkte sind die anspruchsvolle Gesellen- und Meisterausbildung wie auch die kontinuierliche Schulung und Weiterbildung aller Beschäftigten zu lebensmittelhygienischen Vorschriften und Erfordernissen. Das gilt für alle Unternehmen der Lebensmittelhandwerke – Bäcker, Fleischer, Konditoren, Müller, Private Brauereien und Speiseeishersteller.“
=== Pressekontakt ===
Herr Alexander Legowski
Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
Mohrenstraße 20/2110117 Berlin
EMail: legowski@zdh.de
Telefon: 030 / 206 19 370