Rauchen mit E-Zigarette in Gastro-Lokalen erlaubt?

Beim Besuch von Restaurants stellen sich E-Zigaretten Konsumenten immer häufiger die Frage, ob das Dampfen in der Gastronomie erlaubt ist.

Rauchen mit E-Zigarette in Gastro-Lokalen erlaubt?

Im Jahr 2007 wurde das Rauchen in gastronomischen Lokalen in einigen deutschen Bundesländern verboten. Seit 2008 gilt das Verbot in ganz Deutschland. Mit dem steigenden Gesundheitsbewusstsein wird auch die E-Zigarette immer beliebter. Viele Menschen sind mittlerweile vom Tabakkonsum auf das dampfen von E-Zigaretten umgestiegen und tun damit ihrer eigenen und der Gesundheit ihres Umfeldes etwas Gutes. Beim Besuch von Restaurants stellen sich E-Zigaretten Konsumenten immer häufiger die Frage, ob das Dampfen in der Gastronomie erlaubt ist. In diesem Beitrag gehen wir der Frage auf den Grund, ob das Rauchverbot die E-Zigarette miteinschließt.

Funktionsweise der E-Zigarette

Seit 2004 in China die ersten E-Zigaretten verkauft wurden, hat sich viel verändert. In den letzten Jahren hat sich die Innovation über den gesamten Globus verbreitet und wird heute weltweit hergestellt. Jeder hundertste Raucher ist zwischenzeitlich auf E-Zigaretten umgestiegen. Während beim Konsum herkömmlicher Zigaretten Rauch entsteht, ist es bei E-Zigaretten lediglich Dampf, der als weitaus weniger gesundheitsschädlich gilt als der Rauch der normalen Zigarette.

E-Zigaretten bestehen aus drei Hauptkomponenten: dem Verdampfer, dem Akku und dem Liquid. Saugt der Raucher an der E-Zigarette, erhitzt sich die Flüssigkeit auf bis zu 65°C und vernebelt dabei. Der Sprühnebel wiederum wird vom Dampfer eingeatmet. Damit der Konsument das typische „Rauchgefühl“ erlebt, glimmt die Leichtdiode an der Spitze der elektronischen Zigarette jedes Mal auf, wenn der Raucher einen Zug inhaliert. Das Liquid besteht aus folgenden Inhaltsstoffen:

  • Wasser
  • Glycerin
  • Nikotin
  • Aromen
  • Propylenglycol

Der Konsument hat die Wahl zwischen einer Vielzahl an Geschmacksrichtungen. Anders als bei Tabakzigaretten findet bei der E-Zigarette kein Verbrennungsprozess statt, wodurch auch kein Rauch, sondern nur Dampf entsteht. E-Zigaretten Konsumenten werden deshalb auch nicht als Raucher, sondern als Dampfer bezeichnet.

Eine neuartige Alternative ist die JUUL E-Zigarette. Anstelle des flüssigen Liquids wird hierbei nikotinhaltiges Salz verdampft.

Wie ist die Rechtslage beim Dampfen in Gastro-Lokalen?

Im Gesetz wird Rauchen als Anzünden und Am-Brennen-Halten von Tabakerzeugnissen verstanden. Bei E-Zigaretten wird jedoch weder etwas angezündet, noch werden Tabakerzeugnisse konsumiert. Beim Konsum von E-Zigaretten entsteht lediglich Dampf, weshalb hier die Regelungen zum Nichtraucherschutz nicht greifen. Mehreren Gerichtsurteilen zufolge ist das Rauchen in öffentlichen Räumen nach der aktuellen Rechtslage zulässig.

Der Wirt entscheidet selbst

Noch gibt es kein spezielles Gesetzt für den Konsum von E-Zigaretten. Jeder Gastwirt kann somit selbst entscheiden, ob er das Dampfen von E-Zigaretten in seinem Restaurant erlauben möchte oder nicht. Wenn Sie in einem Restaurant dampfen möchten, fragen Sie am besten vorher freundlich nach, ob der Konsum von E-Zigaretten im entsprechenden Lokal gestattet ist.

Da Gastwirte häufig mit Klagen aus der Nachbarschaft konfrontiert werden, wenn viele Menschen vor einem Restaurant rauchen und sich dabei lautstark unterhalten, ist der Konsum von E-Zigaretten in vielen Lokalen erlaubt. Mit der E-Zigarette bleiben Dampfer im Restaurant und stellen somit keine Lärmbelästigung für die Nachbarschaft dar. Auch die anderen Gäste müssen keinen störenden und schädlichen Passivrauch befürchten.

Initiative „Dampfen erlaubt“

Die Initiative „Dampfen erlaubt“ setzt Sie dafür ein, dass das Dampfen in der Gastronomie erlaubt ist und bleibt. Sie verteilt deutschlandweit Aufkleber an Gastronomen, die ihre Bars, Restaurants und Co. als zigarettenfreundliches Lokal kennzeichnen können. Wenn Sie einen solchen Aufkleber an der Tür eines Restaurants finden, können Sie hier getrost dampfen.

 

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