Lebensmittelwirtschaft sieht sich durch das novellierte Verbraucherinformationsgesetz erheblich benachteiligt

Berlin (ots) – Anlässlich der heutigen Verabschiedung der Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) durch den Deutschen Bundestag zeigt sich die Lebensmittelwirtschaft enttäuscht darüber, dass ihre im parlamentarischen Verfahren ausführlich erläuterten Bedenken im Deutschen Bundestag kaum Berücksichtigung fanden. Die jetzt beschlossenen Änderungen führen zu einer unangemessenen Beschneidung der Unternehmensrechte und werden die Wettbewerbsfähigkeit der Ernährungsbranche spürbar beeinträchtigen.

BLL-Geschäftsführer Dr. Marcus Girnau warnt namentlich vor der frühzeitigen Offenlegung ungesicherter Informationen: „Das Verbraucherinformationsgesetz dient nicht der Abwehr akuter Gesundheitsgefahren, bei der schnelles Handeln zwingend erforderlich ist. Es geht hier vielmehr um Auskunftsansprüche ohne Verfahrensdruck. Unternehmen oder Marken könnten – etwa durch eine übereilte Falschinformation – irreparabel geschädigt werden.“ In seiner jetzigen Form sei die VIG-Novelle unausgewogen. Die Lebensmittelwirtschaft hatte deshalb auf einen besseren Ausgleich von Informationsinte-ressen der Verbraucher und legitimen Schutzinteressen der Unternehmen gedrängt.

In der nun vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Fassung des VIG werden Anhörungs- und Äußerungsrechte sowie Rechtsschutzmöglichkeiten der betroffenen Unternehmen dem Ziel einer Verfahrensbeschleunigung geopfert. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die von erheblicher Bedeutung für den Wert eines Unternehmens sind und daher verfassungsrechtlich besonderen Schutz genießen, werden in ihrem Schutzumfang in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt. Außerdem werden im Falle eines Verdachts des Vorliegens bestimmter Rechtsverstöße (z. B. bei Grenzwertüberschreitungen) noch während des laufenden Verfahrens ohne Anhörung des Betroffenen und ohne Rechtsschutzmöglichkeit Namen veröffentlicht. Dies soll automatisch, also ohne eine behördliche Interessensabwägung im Einzelfall, erfolgen. In Anbetracht der möglichen wirtschaftlichen Nachteile für die Unternehmen bei gleichzeitig fehlender Eilbedürftigkeit ist dies nicht zu rechtfertigen.

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)

Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Hand-werk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.

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