Die passende Berufskleidung für jeden Job in der Gastronomie finden

Neben den üblichen Merkmalen, die einen hervorragenden Arbeitsplatz ausmachen, achten Arbeitnehmer auch auf Extraleistungen wie die Bereitstellung adäquater Berufsbekleidung.

Die Gastronomiebranche musste in den letzten Jahren mit den Folgen von Corona zu ringen und kämpft nun auch noch um den Nachwuchs. Angehende Auszubildende und potenzielle Mitarbeiter haben das Glück, sich in einer Situation wiederzufinden, die es ihnen erlaubt, sich ihren Arbeitgeber aussuchen zu können. So spielen längst nicht mehr nur das Gehalt und Urlaubstage eine tragende Rolle bei der Wahl für einen Ausbildungsbetrieb. Neben den üblichen Merkmalen, die einen hervorragenden Arbeitsplatz ausmachen, achten zukünftige Arbeitnehmer auch auf Extraleistungen wie Zusatzversicherungen, vermögenswirksame Leistungen und nicht zuletzt auf die Bereitstellung adäquater Berufsbekleidung für die Gastronomie.

Regeln für das Schuhwerk in Gastronomiebetrieben

Wie in jedem Beruf nimmt das passende Schuhwerk einen hohen Stellenwert im Arbeitsalltag ein. Für den Küchen- und Catering-Betrieb finden sich in der DGUV Regel 110-002 „Arbeiten in Küchenbetrieben“ unter Punkt 3.6.14 ff. folgende Vorschriften für die Eigenschaften geeigneten Schuhwerks.

  • fester Sitz
  • vorderer Bereich muss geschlossen sein
  • ausreichend VersenhaltAbsätze mit genügend Fläche und nur mäßiger Höhe
  • rutschhemmende Sohlen und Absätze
  • ausgeformtes Fußbett, welches die Beanspruchung des Fußes möglichst gering hält

Neben festem Sitz und gesundheitsfördernder Einlagen ist in der Gastronomie auch auf das Aussehen der Schuhe zu achten. Besonders in gehobenen Restaurant muss der Schuh zum gesamten Erscheinungsbild des Kellners passen. Auch elegante Serviceschuhe müssen dabei den geltenden Vorschriften für das Schuhwerk in Gastronomiebetrieben entsprechen.

Die passende Kleidung für die Arbeit in Gastronomiebetrieben

Geht es um die Wahl der richtigen Bekleidung, gilt es folgende Punkte vor der Anschaffung zu beachten:

  • Gibt es besondere Gefahren im Arbeitsbereich (schwere Gegenstände, heiße Flüssigkeiten etc.?)
  • Besteht direkter Kontakt zum Gast?
  • Besteht direkter Kontakt zu Lebensmitteln?
  • Welcher Kleidungsstil ist dem Gastronomiebetrieb angemessen?

Es gehört zur gesetzlich verankerten Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für eine sichere Arbeitsumgebung und die Unfallrisikominimierung auf dem Betriebsgelände zu sorgen. Die Bereitstellung von Sicherheitsbekleidung ist daher keine Zusatzleistung, sondern Pflicht. Nur freiwillige Schutzkleidung, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen Arbeitnehmer aus der eigenen Tasche bezahlen.

Bei direktem Kontakt zu Gästen sollte die Arbeitskleidung in jedem Fall sauber und dem Erscheinungsbild des Etablissements angemessen sein. Ein weißes Hemd mit einer schwarzen Hose dürfte für die meisten Restaurants ausreichend sein, während Fliege und Frack für den Imbiss wohl eher lächerlich wirken. Es liegt im Ermessen des Betreibers, welche Arbeitskleidung er seinen Mitarbeitern vorschreibt.

Da sich der Kontakt mit Lebensmitteln im Gastronomiegewerbe per definitionem kaum vermeiden lässt, ist unbedingt darauf zu achten, dass keine Bestandteile der Kleidung in die Gerichte gelangen können. Somit haben Pullover mit langen Zotteln oder Fäden in der Küche nichts verloren. Ratsamer sind schlichte T-Shirts und Hemden aus hochwertigen Materialien, die zu einem ordentlichen Erscheinungsbild der Angestellten beitragen und zugleich hohen Tragekomfort gewährleisten.

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