Anlagensicherheit in der Gastronomie: Gesetzgeber schreibt regelmäßige Prüfungen vor

Pro Jahr ereignen sich in Gastronomie und Hotellerie knapp 20.000 meldepflichte Arbeitsunfälle.

Die Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unvallversicherung (DGUV) sprechen eine klare Sprache: Pro Jahr ereignen sich in Gastronomie und Hotellerie knapp 20.000 meldepflichte Arbeitsunfälle. Mit einem Durchschnitt von 24,7 Unfällen pro einer Million Vollzeitarbeitsstellen liegt die Branche sogar oberhalb des bundesdeutschen Mittelwerts. Wie lässt sich die Sicherheit in der Gastronomie erhöhen?

Häufigkeit der Prüfzyklen eindeutig geregelt

Nicht nur in Zeiten des Fachkräftemangels geht es in der Gastronomie hektisch zu: In Spitzenzeiten wollen viele Gäste möglichst gleichzeitig bedient werden, im Service und in der Küche muss es schnell gehen. Eine gewisse Unfallgefahr ist allein schon hierdurch gegeben, die durch eine regelmäßige Anlagenprüfung allerdings minimiert wird. Die Vorschrift 3 der DGUV klärt, wie häufig eine solche Überprüfung durchgeführt werden sollte:

  • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel, wozu Schankanlagen, Kühlhäuser und Herde zählen, müssen alle vier Jahre überprüft werden.
  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie Fritteusen oder Stabmixer, müssen jährlich geprüft werden

Durch Prüfung Defekte an Isolation erkennen

Nicht selten werden Arbeitsunfälle durch defekte Küchengeräte verursacht; auch Brände gehen in der Gastronomie regemäßig auf das Konto von Kurzschlüssen – deren Gefahr sich durch die Prüfung erkennen lässt. Denn neben einer Sichtprüfung, die ein erfahrener Mitarbeiter auch durchaus noch selbst durchführen kann, gehört ein Durchmessen des Schutzleiterwiderstands sowie des Isolationswiderstands ebenso zur Anlagenprüfung. Mögliche Schäden in der Isolation werden auf diese Weise entdeckt, bevor es durch Erhitzung oder Feuchtigkeit zu einem Kurzschluss kommt. Diese Prüfungen dürfen allerdings nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden, die eine fachliche Ausbildung in diesem Bereich nachweisen kann. Es spricht nichts dagegen, dass ein Mitarbeiter, der über eine solche Qualifikation verfügt, die Anlagenprüfung selbst durchführt. Kann auf entsprechendes Personal allerdings nicht zurückgegriffen werden, ist es ratsam, einen externen Dienstleister mit der Prüfung zu beauftragen.

Anlagenprüfung nicht durchgeführt: Bußgeld droht

Wird die Prüfung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen durchgeführt, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro, wenn es zu einem Schadensfall kommt. Sollte ein Mitarbeiter aufgrund eines technischen Defekts verletzt, und es wurde keine Prüfung durchgeführt, kann dies sogar zur strafrechtlichen Konsequenzen für den Geschäftsführer des Betriebs führen.

Fazit: Regelmäßige Anlagenprüfung verringert Unfallrisiko

Leider kommt es in der Gastronomie immer noch regemäßig zu Arbeitsunfällen – die Zahlen stagnieren seit Jahren. Durch eine regelmäßige Anlagenprüfung, die der Gesetzgeber auch vorschreibt, kann diese Gefahr zumindest verringert werden. Technische Defekte lassen sich durch einen Fachmann meist erkennen, bevor der Schadensfall eintritt. Dadurch wird nicht nur die Gesundheit der Mitarbeitet geschützt, das Unternehmen spart auch viel Geld: Bei einer Missachtung der Prüfvorschriften drohen erhebliche Bußgelder.

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